Sonderregelungen zur COVID-19 Pandemie
Informationen zur Erreichbarkeit unserer Behörde für Freizeit- bzw. Berufsschifffahrt.
!Sonderregelungen zur COVID-19 Pandemie!
Die Bearbeitung der Anträge für Kleinfahrzeuge kann auf Grund der derzeitigen COVID-19 Pandemie nicht in den Räumen des Schifffahrtsbüro durchgeführt werden. Die aufgeführten Öffunungszeiten sind außer Kraft gesetzt.
Öffnung des Schifffahrtsbüros für Kunden der Berufsschifffahrt.
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung: 040/ 44 110-0
Folgende Amtshandlungen können durchgeführt werden:
- Ausstellen und Kontrolle von Schifferdienstbüchern
- Öffnen von Bordbüchern und Ölkontrollbüchern
- Einreichen einer Patentverlängerung
Bitte beachten Sie, dass folgende Hygieneregeln zu Ihrem eigenen und unseren Schutz zu befolgen sind:
- Tragen eines Mund- Nasenschutzes
- Dokumente und Anträge müssen vollständig und vorher ausgefüllt sein.
- Es werden immer max. 2 Personen gleichzeitig das Amtsgebäude betreten dürfen.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m untereinander muss gewährleistet sein.
- Vor Einlass in das Amtsgebäude ist eine Selbstauskunft über den Gesundheitszustand auszufüllen.
Telefonisch (040/44110-0) und per E-Mail (WSA-Hamburg@wsv.bund.de) sind wir für Sie auch weiterhin erreichbar.